Türkische Zwangsrückführungen von Syrern: Menschenrechtsverletzungen im Schatten der „freiwilligen Rückkehr“

 

In einem Vorfall im Oktober 2023 deportierten türkische Behörden gewaltsam 9.000 syrischen Flüchtlinge über verschiedene Grenzübergänge, darunter Bab al-Hawa, Salama und Tal Abyad/Girê Spi. Dies führte zu einer Debatte über die Behandlung von Flüchtlingen in der Türkei.

Die Grenzübergangsverwaltung Bab al-Hawa gab in einer offiziellen Erklärung bekannt, dass allein im vergangenen Monat 2.832 Syrer aus der Türkei deportiert wurden. Dies geschah hauptsächlich über den Grenzübergang Bab al-Hawa. Unter dem Vorwand der „freiwilligen Rückkehr” kündigte die Grenzübergangsverwaltung Bab al-Salama im selben Zeitraum die Rückkehr von 4.338 Menschen aus der Türkei nach Syrien an. Ein syrischer Fernsehsender mit Sitz in Istanbul berichtete, dass 1.694 Syrer im vergangenen Monat über den Grenzübergang Tal Abyad aus der Türkei in die Region deportiert wurden.

Nichtsdestotrotz haben die türkischen Behörden Druck auf die Verwaltungen der Grenzübergänge wie Bab al-Salama und Tal Abyad ausgeübt, um den Begriff „Abschiebung” oder „Zwangsrückführung” in den monatlichen Statistiken zu vermeiden. Stattdessen wurde der weniger alarmierende Begriff „freiwillige Rückkehr” verwendet.

Diese Zwangsrückführungen stehen in starkem Kontrast zur Aufnahmebilanz der Türkei als ein Land, das mehr Flüchtlinge aufgenommen hat als jedes andere Land auf der Welt, fast das Vierfache dessen, was die Europäische Union aufgenommen hat. Die Europäische Union hat ihrerseits Milliarden von Dollar bereitgestellt, um humanitäre Hilfe und Migrationsmanagement in der Türkei zu finanzieren.

Bereits zuvor haben Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch darüber berichtet, dass die türkischen Behörden Hunderte von syrischen Flüchtlingsmännern und -jungen willkürlich nach Syrien abgeschoben haben.

 

 

 

 

 

 

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