14 Jahre Haft für deutsche IS-Rückkehrerin

Eine deutsche Frau, die sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) im Irak angeschlossen hat, wurde im Berufungsverfahren wegen ihrer Rolle beim Tod eines fünfjährigen ezidischen Mädchens im Jahr 2015 zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die heute 30-jährige Jennifer W. war ein Jahr zuvor nach Syrien gereist und lebte dort mit ihrem Mann, der Kämpfer beim IS war.

Ihr Ehemann kaufte eine ezidische Sklavin und ihr fünfjähriges Kind, um sie im Haushalt arbeiten zu lassen. Zusammen mit W. zogen sie 2015 in den Irak. Dort starb das Kind an Dehydration, nachdem der Mann sie in der sengenden Sonne im Hof angekettet hatte. W. sah dem Ermessen des Gerichts nach, nur zu und unternahm nichts. Später erklärte sie vor Gericht, sie habe dem ezidischen Mädchen in keiner Weise geholfen. Laut ihrer Aussage wurde das Mädchen von ihrem Mann getötet, offenbar als Strafe für das Kind, das in ihr Bett urinierte.

Jennifer W. trat im Sommer 2014 dem IS bei, nachdem sie durch die Türkei gereist war. Während einer Gerichtsverhandlung gestand W., dass sie auch Mitglied der Hisbah, der gefürchteten Scharia-Polizei des IS, im Irak gewesen sei. Die Frau aus Niedersachsen, die in einer protestantischen Familie aufgewachsen ist und 2013 zum Islam konvertierte, sagte, sie habe an bewaffneten Patrouillen in Falludscha und Mosul teilgenommen, um das „moralische Verhalten“ von Frauen zu überwachen. Nach Angaben der deutschen Staatsanwaltschaft trug sie während ihrer Patrouillen eine Kalaschnikow und eine Bombenweste. Sie erhielt zwischen 70 und 100 Dollar im Monat für ihre Arbeit.

Zunächst verurteilte das Gericht in München die IS-Frau wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation, Beihilfe zum Mord, versuchten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 10 Jahren Haft. Das Oberlandesgericht sagte jedoch, sie sei auch der Sklaverei schuldig, die zum Tod führte. Der Richter beschuldigte W. auch, der Mutter des Mädchens nach dem Tod ihrer Tochter eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben, damit sie ihr Weinen stoppen kann. Das Gericht verhängte daraufhin eine härtere Strafe .

 

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