Vier niederländische Frauen, die Mitglieder des IS waren und an den Vorbereitungen für terroristische Verbrechen beteiligt waren, wurden in den Niederlanden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Frauen wurden zu jeweils zu 2,5 Jahren Gefängnis, davon 1 Jahr auf Bewährung sowie zu 3 Jahren, davon 15 Monate zur Bewährung, verurteilt.
Die Frauen reisten nach Syrien und in den Irak, wo sie sich dem IS anschlossen. Auch ihre Ehemänner waren Mitglieder der Terrororganisation. Sie alle erhielten Unterkunft und Lohn von den IS Kämpfern.
Die Frauen gaben an, keine konkreten Pläne zur Vorbereitung auf ein terroristisches Verbrechen gehabt zu haben. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass dies nicht erforderlich ist, um wegen der Vorbereitung verurteilt zu werden, da der IS zahlreiche Verbrechen begangen hat. Neben den Vorbereitungen wurden auch zwei IS Anhängerinnen verurteilt, weil sie ihre Kinder in ein Kriegsgebiet gebracht und „in einem hilflosen Zustand“ zurückgelassen hatten.
Die Strafen der IS Anhängerinnen sind viel niedriger als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Sie sind auch niedriger als in früheren Gerichtsverfahren gegen Frauen, die dem IS angehörten. Im Juni 2021 wurde die erste IS Anhängerin, Ilham B., aus Syrien zurückgeführt. Sie wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, davon 1 Jahr auf Bewährung.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Rolle der 4 Frauen geringer war als die der Frauen in den vorangegangenen Fällen. Der Richter vertrat auch die Ansicht, dass die Frauen erkannten, dass sie falsch lagen, und dass sie bewusst aus dem Konfliktgebiet geflohen waren. Ein weiterer mildernder Umstand war der vierjährige Aufenthalt im Flüchtlingslager Roj in Nord- und Ostsyrien.