Kurdischen Geflüchteten droht die Abschiebung: „Wenn sie uns zurückschicken, werden wir getötet“

Die internationale Schutzanordnung der Vereinten Nationen für die kurdischen politischen Flüchtlinge Peyman Mola Mirzaie und seiner Partnerin Zhina Fatemeh Ebrahimi wurde von der türkischen Einwanderungsbehörde abgelehnt. Das Paar mit zwei Kindern lebt seit neun Jahren in der Türkei. Mirzaei wurde in der Generaldirektion für Migrationsadministration festgenommen, wo er immer seine monatliche Unterschrift ableistete, und in das Akyurt-Rückführungszentrum in Ankara gebracht. Dem kurdischen Flüchtling, der seit etwa einem Monat im Zentrum festgehalten wird, droht die Auslieferung an den Iran.

Mirzaei kündigte über ein Video auf Twitter an, dass er Gefahr laufe, in den Iran zurückgeschickt zu werden. Er erklärte auch, dass die im Iran gegen sie erhobenen Klagen noch nicht abgeschlossen seien und dass ihnen im Falle einer Rückführung lange Haftstrafen oder die Hinrichtung drohen würde. Mirzaies Frau, Zhino Fatemeh Ebrahim, drückte folgende Worte aus: „Wir hatten drei Jahre lang Pech mit der Generaldirektion für Migrationsadministration. Sie betrachten uns nicht als Flüchtlinge. Wir sind politische Flüchtlinge, und wenn sie uns in den Iran zurück schicken, werden wird getötet.”

Das Ehepaar kam 2014 in die Türkei und ihr Antrag bei den Vereinten Nationen auf eine internationale Schutzanordnung wurde 2016 genehmigt. Ebrahim beschrieb das Treffen mit den Behörden in der Türkei wie folgt: „Es war ein so stressiges und repressives Interview, dass ich sogar währenddessen einen Asthmaanfall bekam. Sie sagten uns, dass sie die Schutzanordnung der Vereinten Nationen nicht akzeptieren. Wir waren sehr verwirrt.“ Ebrahim erklärte auch, dass während des Treffens ein afghanischer Übersetzer mitgebracht wurde, obwohl ein kurdischer Dolmetscher benötigt wurde. Sie fügt hinzu, dass sie aus diesem Grund vieles von dem, was während des Interviews gesagt wurde, nicht verstanden habe. Gegen die Abschiebungsentscheidung der türkischen Behörden reichte die Familie Klage ein. Über die Anträge ist noch nicht entschieden. Entscheidet das Amtsgericht die Abschiebung der kurdischen Flüchtlinge, wird der Fall vom Anwalt der Familie vor das Verfassungsgericht gebracht.

 

 

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